Preise

Meine Abrechnungen erfolgen grundsätzlich nach Zeitaufwand. 

  • Mein Stundensatz: 80,00 € bis 100,00 €
  • Dazu gehören auch:
    • Folgetermine nach homöopathischer Erstanamnese
    • Fernmündliche (z.B. Telefon) oder fernschriftliche Beratungen (z.B. Email)
    • sonstige vorher vereinbarte Leistungen
  • Klassische Homöopathie:
    • Erstanamnese für Kinder 160,00 € bis ca. 240,00 € 
    • Erstanamnese für Erwachsene 200,00 € bis ca. 300 €

Auszug aus: Heilpraktiker – häufig gestellte Fragen

Gesetzliche Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Kosten, die beim Besuch eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin entstehen. So kann der Heilpraktiker auch keine Rezepte zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse ausschreiben. Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen besteht jedoch die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung zur Abdeckung von Heilpraktikerleistungen abzuschließen.

Bei privatversicherten und beihilfebrechtigten Patienten sieht die Erstattungssituation anders aus. Die entstehenden Behandlungskosten werden überwiegend von Beihilfe oder privaten Krankenversicherungen erstattet. Da aber nicht immer alle notwendigen Heilverfahren erstattet werden, sollte evtl. der Kostenträger befragt werden.

Im Wesentlichen werden Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstattet.